Ohne Wahlrechtsreform keine Parität! Auswertung der NRW-Kommunalwahl 2025

Weiterer Rückgang des Frauenanteils in kommunalen Vertretungen 2025 – Ohne Wahlrechtsreform keine Parität!

Dr. Beate von Miquel, Dr. David Gehne, Hanna Schömann

Ernüchternde Bilanz der NRW-Kommunalwahl im September 2025: Trotz anhaltender Gleichstellungs- und Paritätsdebatten in Bund und Ländern ist der Frauenanteil in den kommunalen Vertretungen NRWs auf 33,2 Prozent gesunken. Auch wenn in Bund und Ländern immer wieder intensiv über das Thema Parität diskutiert wird, zeigt sich, dass ohne eine Wahlrechtsreform eine paritätische Besetzung auf kommunaler Ebene in den nächsten Jahren nicht erreicht werden kann. Vielmehr lassen die aktuellen politischen Entwicklungen einen weiteren Rückgang befürchten.

Der Frauenanteil auf kommunaler Ebene wird bundesweit anhand der Anteile von Frauen in den Kreistagen und Stadträten der kreisfreien Städte erfasst. Der Zeitvergleich für Nordrhein-Westfalen (Abb. 1) zeigt, dass in den vergangen 20 Jahren keine signifikanten Veränderungen erreicht werden konnten. Nach einer Steigerung im Jahr 2020 ist der Frauenanteil nun wieder rückläufig.

Dabei bestehen Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen. Die Urbanität der kreisfreien Städte wirkt sich positiv auf die Repräsentation von Frauen aus, sodass der durchschnittliche Anteil hier etwa drei Prozentpunkte über dem in den Landkreisen liegt. Dies zeigt sich auch in der Betrachtung der jeweiligen „Hochburgen“ (Tab. 1). Insgesamt erreichen drei Städte einen Frauenanteil von über 40 Prozent, während die Kreise alle unterhalb dieser Grenze bleiben. Grundsätzlich variieren die Anteile der kreisfreien Städte von 43,33 Prozent in Köln bis zu 27,59 Prozent in Krefeld, sowie 38,74 Prozent im Kreis Mettmann bis hin zu 24 Prozent im Kreis Herford in den Kreisen. Dagegen liegen die Frauenanteile in den kreisangehörigen Gemeinden mitunter weit hinter den Spitzenreitern. In einigen Gemeinderäten erreichen sie nicht einmal 10 Prozent (Beispiel Nieheim 4,17%, Hallenberg 5,00%, Marsberg 8,82%).

Tab. 1: „Hochburgen“ der Frauenrepräsentation in NRW

RangStadtFrauen-
anteil
 RangKreisFrauen-
anteil
1Krfr. Stadt Köln43,331Kreis Mettmann39,74
2Krfr. Stadt Bonn42,422Kreis Viersen37,84
2Krfr. Stadt
Münster
42,423Rhein-Sieg-Kreis37,50
3Krfr. Stadt
Düsseldorf
39,134Kreis Unna37,18
4Krfr. Stadt
Bochum
36,965Rhein-Erft-Kreis35,71

Quelle: eigene Berechnung, Angaben in Prozent

Eine entscheidende Rolle für den Frauenanteil spielt dabei die parteipolitische Zusammensetzung der Räte, der sich in den Ratsfraktionen der kreisfreien Städte gut nachverfolgen lässt (Abb. 2). Die Grünen setzen seit Jahren konsequent auf eine innerparteiliche Frauenquote und erzielen auch 2025 mit knapp 55 Prozent Frauen in ihren Ratsfraktionen das beste Ergebnis. Dahinter folgen die LINKE mit 49,78 Prozent und die SPD mit 40,15 Prozent – beide verfügen ebenfalls über parteiinterne Geschlechter- bzw. Frauenquoten. Die CDU liegt mit 28,1 Prozent auf Platz vier. Deutlich abgeschlagen sind FDP (22,25%) und AfD (20,17%), die sich weiterhin gegen eine parteiinterne Frauenquote aussprechen.

Die Bedeutung der parteipolitischen Zusammensetzung zeigt sich auch bei der differenzierten Betrachtung der einzelnen kommunalen Vertretungen: Köln weist mit 43,33 Prozent den höchsten Frauenanteil (Grüne 25,0%, AfD 9,1% Anteil der Mandate) und Krefeld mit 27,59 Prozent den niedrigsten Frauenanteil (Grüne 11,2%, AfD 15,6% Anteil der Mandate) auf. So schneiden in Kommunen mit hoher Frauenrepräsentanz die Grünen vergleichsweise gut ab, während die AfD dort unterdurchschnittlich vertreten ist. In Kommunen mit niedriger Frauenrepräsentanz zeigt sich hingegen das umgekehrte Bild. Darüber hinaus verzeichnen Kommunen, in denen die Grünen im Vergleich zur letzten Wahl Sitze verloren haben, tendenziell auch einen Rückgang der Frauenrepräsentanz (z. B. Leverkusen, Aachen). Dies verdeutlicht die Abhängigkeit der Repräsentation von der politischen Debattenlage im Land. Schließlich steht zu befürchten, dass durch den Role Back in Sachen Gleichstellung und einer zusehends rauer werdenden Streitkultur Frauen von einem kommunalpolitischen Engagement nachhaltig abgeschreckt werden oder – wie schon vor der Kommunalwahl 2025 zu beobachten war – von einer erneuten Kandidatur absehen. Um dies zu verhindern, ist das Land gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Letztlich unterstreichen gerade die Daten im historischen Verlauf die Notwendigkeit einer für alle Parteien einheitlichen Regelung, um die Repräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik nachhaltig zu erhöhen und zu sichern. Während verbindliche parteiinterne Regelungen sichtbare positive Wirkung entfalten (siehe Grüne), bleibt das personalisierte Verhältniswahlrecht – vor allem für die SPD – ein zentrales strukturelles Hindernis auf dem Weg zur Geschlechterparität. Denn bei der Nominierung von Wahlkreiskandidierenden greifen bislang keine Quotenregelungen – entsprechend werden Männer dort häufiger als Direktkandidaten in aussichtsreichen Wahlkreisen aufgestellt.

In den Kommunen, in denen die SPD ihre Mandate überwiegend oder vollständig über die Reserveliste besetzt, erreicht sie einen hohen Frauenanteil – wie etwa in Solingen (46,67 % Frauen in der SPD-Ratsfraktion). Werden hingegen viele Direktmandate gewonnen, fällt der Frauenanteil deutlich geringer aus, wie das Beispiel Bochum mit lediglich 23,7 Prozent Frauen in der SPD-Ratsfraktion zeigt. Um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen, reicht eine paritätische Besetzung der Reservelisten also nicht aus. Vielmehr bedarf es zusätzlicher Regelungen, die auch die Vergabe von Direktmandaten umfassen. Für eine umfassende kommunale Wahlrechtsreform konnte im Landtag NRW bisher keine Mehrheit gefunden werden. Allen voran CDU und SPD verweigern sich der Einführung eines modernen Verhältniswahlrechts auf kommunaler Ebene, das in anderen Bundesländern längst Standard ist. Dabei stehen unterschiedliche Reformoptionen zur Verfügung:

Große Lösung: Einführung von einer Verhältniswahl mit offenen Listen (inkl. Kumulieren und Panaschieren, also dem Bündeln oder Verteilen der Stimmen auf mehrere Personen/Listen) und einer verpflichteten paritätischen Besetzung dieser Listen (Reißverschlussverfahren)

Kleine Lösung: Beibehaltung des personalisierten Verhältniswahlrechts mit Wahlkreisen und Reserveliste, Einführung von Zwei-Personen-Wahlkreisen und einer verbindlichen Geschlechterquote für Reservelisten und Wahlkreise (Reißverschlussverfahren)

Da die Chancen für eine Wahlrechtsreform in NRW ungewiss bleiben, fördert das NRW-Gleichstellungsministerium seit 2024 das Programm „Be the Change. Frauen für Demokratie“, das an der RUB koordiniert wird. Um langfristig die 30%-Hürde für Frauen in der nordrhein-westfälischen Kommunalpolitik zu überwinden, bedarf es jedoch einer konsequenten und kontinuierlichen Förderung solcher Programme – auch über Legislaturen hinweg. Dies eröffnet dann auch die Chance, Stakeholder in den Parteien in NRW für die spezifischen Hürden von Frauen in der Kommunalpolitik kontinuierlicher zu sensibilisieren und politisch interessierte Frauen aktiv anzusprechen – und dies auch jenseits klassischer Parteilogiken. Zur Gewinnung kommunalpolitischen Nachwuchs stellen u. a. Hochschulen einen geeigneten Ort dar, dies zeigt beispielsweise das erfolgreiche Programm „Misch dich ein, mach Politik vor Ort“ – entwickelt von der EAF Berlin, das derzeit in NRW im Rahmen einer Kooperation der RUB und der UDE mit den kommunalen Gleichstellungsstellen durchgeführt wird.

Gleichzeitig muss der Schutz von Mandatsträger*innen dringend gestärkt werden. Es sind verbindliche Strukturen notwendig, die eine angemessene und sichere Ausübung des Ehrenamtes ermöglichen – darunter fallen ein Code of Conduct, die Begrenzung von Redezeiten sowie die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme und Angebote zur Kinderbetreuung – die letztlich allen Geschlechtern zugutekommen.

Dr. Beate von Miquel ist Geschäftsführerin des Marie Jahoda Zentrums für internationale Geschlechterforschung und Projektleitung von „Be the Change“. Kontakt: beate.vonmiquel@rub.de

Dr. David Gehne ist Geschäftsführer des Zentrums für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR). Kontakt: david.gehne@rub.de

Hanna Schömann (M.A.) ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) sowie am Lehrgebiet Politik und Verwaltung der FernUniversität in Hagen. Kontakt: hanna.schoemann@rub.de