Verurteilung von Ayşe Gül Altinay

Am 23. Mai 2019 wurde die Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Ayşe Gül Altinay in der Türkei zu 25 Monaten Haft verurteilt, weil sie die Petition „We will not be a party to this crime“ unterzeichnet hat. Darin fordern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit ein Ende der türkischen Militäroffensive in den kurdischen Gebieten und sprechen sich für eine friedliche Beilegung des Konfliktes aus.

Die RUB versteht die Freiheit von Forschung und Lehre als einen wesentlichen Bestandteil demokratischer Kultur. Die RUB und das Marie-Jahoda-Center sind zutiefst besorgt über den zunehmenden Druck auf die akademische Freiheit in der Türkei und verurteilen jeden Angriff auf Freiheit und Autonomie der Wissenschaft. Sie bitten die türkische Regierung und die türkischen Gerichte, die Verurteilung von Ayşe Gül Altinay wegen „Unterstützung einer terroristischen Organisation als Nicht-Mitglied“ unter rechtsstaatlichen Bedingungen zu überprüfen.

Zur Person Ayşe Gül Altinay ist seit 2001 Professorin an der Sabanci Universität in Istanbul und Direktorin des Gender and Women’s Studies Center of Excellence. Hier forscht sie zu dem Verhältnis von Geschlecht und Sexualität, Gewalt, Militarismus und Nationalismus. Im Sommersemester 2012 war sie als Marie Jahoda Gastprofessorin an der RUB.

Ayşe Gül Altinays vor Gericht verlesene Stellungnahme (Englisch)