Konfessionalisierte Ehegerichtsbarkeit

Körperbeherrschung. Konfessionalisierte Ehegerichtsbarkeit in den Hohenloher Territorien zwischen (bevölkerungs-)politischem Verfahren und persönlichem Konflikt, 1648–1806

DFG-Projekt 

Das Projekt besteht aus den folgenden Teilprojekten (Promotionsstellen):

TP 1: Kommunizieren und Re(a)gieren. Konsistoriales Verwaltungshandeln als gouvernementaler Prozess und multilaterale Interaktion, 1648-1806

TP 2: (Im-)Potenz und (Un-)Fruchtbarkeit vor hohenlohischen Kirchengerichten. Zur Rolle der Fortpflanzung für die territoriale Sexualitätspolitik, 1648-1806

TP 3: Ehedispense als Medium der Konfessions- und Bevölkerungspolitik im Spiegel hohenlohischer Pfarrberichte und Ehegerichtsakten, 1648-1806

Das Projekt verbindet die geschlechter- und körpergeschichtliche Dimension mit dem praxeologischen Ansatz der neueren Verwaltungs- und Landesgeschichte. Die Bedeutung der relationalen Kategorie Geschlecht wird für die Konstituierung und Stabilisierung von Herrschaft und Staatlichkeit im Sinne der Foucaultschen Gouvernementalität und Biopolitik überprüft. (Geschlechter- und Körpernormen, Selbst- und Fremdzuschreibungen im frühneuzeitlich konfessionalisierten Staatsbildungsprozess).

Anhand bisher nicht untersuchter Ehegerichtsverfahren vor den konfessionell heterogenen hohenlohischen Konsistorien der verschiedenen Linien (1648 bis zur Mediatisierung 1806) sollen die konkreten Wege und Formen der Stabilisierung frühmoderner Staatlichkeit und die Durchdringung aller Lebensbereiche, bis auf die Ebene des Körpers des Individuums untersucht werden.

Das Fehlen einer intermediären Schicht wie Niederadel oder Landstände ermöglicht die Analyse des direkten Eingreifens der Herrscher und ihrer Räte in das (Familien-)Leben der Untertanen. Konkret sollen die auf Ehe-, Sexualität und Fortpflanzung bezogenen Verfahren einerseits auf ihre bevölkerungspolitische Bedeutung hin untersucht, andererseits der Charakter und die Rolle von Männlichkeits- und Weiblichkeitsbildern sowie generellen Ehevorstellungen für die verschiedenen Verfahrensbeteiligten herausgearbeitet werden.

An dieser Schnittstelle von emotionalisierten und strategischen Konflikten um das Auflösen bzw. Eingehen einer Ehe, lässt sich die Gemengelage administrativer Verfahren, herrschaftlicher Interessen und formal nicht-staatlicher Instanzen wie Familie, Nachbarschaft, Arbeitsumfeld und Gemeinde nachverfolgen und beschreiben. Hierbei wird zwischen der Ordnungsfunktion von Sexualitätspolitik in Form bevölkerungspolitisch motivierter Ehebeschränkungen bzw. Ehebeförderung auf der einen und der theologisch motivierten Unzuchtsbekämpfung auf der anderen Seite zu unterscheiden sein.

Besonderes Augenmerk kommt dabei 1. den vielfältigen, teilweise konkurrierenden Normen und Verwaltungspraktiken, u.a. der Einholung externer Berichte und Gutachten durch Mediziner, Juristen und Theologen zu. 2. stehen die Beamten und Pfarrer im Fokus, fungierten diese doch als Scharnier zwischen Untertanen und Herrschern. Und 3. gilt es, den Einfluss der konfessionell konkurrierenden Interessen der verschiedenen hohenlohischen Linien dabei mit zu berücksichtigen.

Kontakt:

Prof. Dr. Maren Lorenz
Geschichte der Frühen Neuzeit und Geschlechtergeschichte
Maren.Lorenz@rub.de